Das gleiche gilt für das Urteil des Bundesgerichtes vom 15. Oktober 2024 (in dem es allerdings einzig um die Aufwertung von Liegenschaften in der Bilanz ging; 9C_703/2023). In diesem Urteil wurde unter Bezugnahme auf die oben zitierte Erw. 3.1 des Urteils des Bundesgerichtes vom 10. Oktober 2012 (steuerneutrale Bildung von stillen Reserven nach wirtschaftlicher Handänderung) ausgeführt: "Un doute est permis quant à la portée du consid. 3.1 de l'arrêt cité, qui revient à créer une règle correctrice