tedauer der für die Grundstückgewinnsteuer anwendbare Steuersatz 38 % betrage. Dieser liege über dem für die Gewinnsteuer anwendbaren Steuersatz. Aufgrund der Anrechnung einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 2'122'717.00 falle auf dem realisierten Liegenschaftsgewinn keine effektive Gewinnsteuer an. Daraus folgend sei die Steuerrückstellung anzupassen, so dass sich der steuerbare Gewinn auf CHF 15'069'242.00 erhöhe.