Die auf das ordentliche Ergebnis 2020 entfallende Steuer betrage CHF 29'305.00. Der Gewinn vor Steuern von CHF 16'379'431.00 führe zu einer Gewinnsteuer von CHF 2'151'021.00. Bei Anrechnung der erhobenen Grundstückgewinnsteuer von CHF 2'122'717.00 werde eine Doppelbelastung vermieden und sichergestellt, dass der Gewinn aus dem ordentlichen Geschäft vollumfänglich besteuert werde. Mit der vom KStA JP vertretenen Berechnung ergebe sich demgegenüber eine effektive "Doppelbesteuerung" durch Kumulation von Grundstückgewinnsteuer und Gewinnsteuer von CHF 230'044.00. Es sei nachvollziehbar, dass auf dem realisierten Liegenschaftsgewinn keine Gewinnsteuer anfalle, da aufgrund der kurzen Hal-