Nachdem die Grundstückgewinnsteuer nicht nochmals als Geschäftsaufwand berücksichtigt werden könne, erhöhe sich die notwendige Steuerrückstellung von den verbuchten CHF 1'135'300.00 um CHF 355'855.00 auf CHF 1'491'155.00. Dementsprechend reduziere sich der steuerbare Gewinn um die zusätzlich zu gewährende Steuerrückstellung von CHF 355'855.00 auf CHF 14'873'189.00 und das steuerbare Kapital auf CHF 17'080'357.00.