2.4. Mit der Einsprache wurde am Antrag auf Steueranrechnung (Reduktion der Bemessungsgrundlage) festgehalten. Eventualiter wurde aufgrund der Aufrechnung eine nachträgliche Bildung einer Steuerrückstellung für die Kan- tons- und Gemeindesteuern 2020 sowie die direkte Bundessteuer 2020 beantragt.