"1. Es sei die Veranlagungsverfügung 2020 vom 22.09.2023 der Kantonalen Steuerverwaltung betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern -3- 2020 aufzuheben und der steuerbare Gewinn auf CHF 15'069'242 festzulegen. 2. Es sei ein Teilbetrag der bereits bezahlten Grundstückgewinnsteuer (total CFH 2'182'359) in der Höhe von CHF 2'122'717 an die Kantonsund Gemeindesteuern 2020 anzurechnen. 3. Die Kosten des Rekursverfahrens seien der Staatskasse des Kantons. Aargau aufzuerlegen und den Rekurrenten sei eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen."