2. Eventualliter sei aufgrund der Aufrechnung eine nachträgliche Bildung der Steuerrückstellung für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 und eine nachträgliche Erhöhung der Steuerrückstellung für die Direkte Bundessteuer 2020 zu gewähren und der steuerbare Gewinn um den Betrag der zusätzlichen Steuerrückstellungen zu reduzieren. Die Anrechnung der Grundstückgewinnsteuer sei auf den Betrag der neu ermittelten Kantons- und Gemeindesteuern anzupassen und kann maximal CHF 2'182'359.00 betragen."