Die letztgenannte Position betrifft ein Konto, das neben den Rekurrenten einen weiteren Kontoinhaber ausweist. Da die Rekurrenten den gesamten Kontosaldo als steuerbares Vermögen deklariert haben, ist davon auszugehen, dass sie die wirtschaftlich Berechtigten sind. Die Zuordnung zum Vermögen der Rekurrenten ist nicht zu beanstanden. 5.4.4. Aufgrund der im Einspracheverfahren vorgelegten Unterlagen wurden per Ende Jahr 2019 zwei weitere Positionen im Gesamtbetrag von CHF 8'459.00 (CHF 8'259.00 + CHF 200.00) als Wertschriften anerkannt. Die Vermögenszunahme in dem für den Einspracheentscheid massgebenden Vermögensvergleich veränderte sich dadurch wie folgt (kursiv):