Hierzu ist festzuhalten, dass die dritte Position von CHF 140.00 gemäss Bankbeleg die Tresorfachgebühr darstellt, die nicht zum steuerbaren Vermögen gehört und offensichtlich irrtümlich deklariert und veranlagt wurde. Sie ist aus dem Wertschriftentotal per Ende 2019 herauszurechnen. Die (deklarierten und veranlagten) Wertschriften per 31. Dezember 2020 setzten sich wie folgt zusammen: