3.3. 3.3.1. Im Rekurs begründeten die Rekurrenten ihren Antrag auf Streichung der Aufrechnung von CHF 40'000.00 im Wesentlichen gleich wie in der Einsprache. Ergänzend beklagten sie, die Steuerbehörde habe bezüglich der im Jahr 2019 versehentlich nicht deklarierten Konten nicht nachgefragt, sondern einfach aufgerechnet. Es handle sich aber nicht um neue Konten, sondern lediglich um vorbestehende Konten, die aufgrund des Wechsels des Steuerberaters in Verbindung mit ihrer schwierigen privaten Situation irrtümlich nicht deklariert worden seien. Dass dies nicht absichtlich geschehen sei, sei auch daran erkennbar, dass im Jahr 2020 wieder alle Konten deklariert worden seien.