Bezüglich Erbschaft des Sohnes führte die Steuerkommission Q._____ aus, dass die Rekurrenten am 27. September 2021 zwei Kapitalzahlungen aus der C._____ von je CHF 8'884.60 (zusammen CHF 17'769.20) erhalten hätten. Dies spiele jedoch für den Vermögensvergleich des Jahres 2020 keine Rolle, da die Auszahlung erst per 27. September 2021 erfolgt und der Anspruch zudem per 31. Dezember 2020 nicht deklariert worden sei.