3.2.3. Im Einspracheentscheid würdigte die Steuerkommission Q._____ die im Einspracheverfahren eingereichten Unterlagen. Sie berücksichtigte die Salden zweier in der Steuerperiode 2019 nicht deklarierter Bankkonten von CHF 8'259.00 und CHF 200.00, hielt aber fest, dass aufgrund fehlender Unterlagen unklar bleibe, ob per Ende Jahr 2019 weitere (im Wertschriftenverzeichnis 2020 deklarierte) Konten (bereits) bestanden hätten.