Schliesslich hätten sie im Jahr 2021 von ihrem Sohn eine Erbschaft von CHF 17'000.00 erhalten. Im Übrigen hätten sie keine hohen Lebenshaltungskosten und lebten zurückgezogen. Dies erkläre die Vermögenszunahme. 3.2.2. Mit Schreiben vom 29. April 2022 forderte das Steueramt Q._____ zusätzliche Unterlagen bei den Rekurrenten ein. Die Rekurrenten sollten insbesondere weitere Unterlagen zu ihren Bankkonten einreichen.