3.2. 3.2.1. In der Einsprache brachten die Rekurrenten vor, sie hätten ihre Steuererklärung seit 2019 durch einen anderen Steuerberater ausfüllen lassen. Dieser habe mangels Zugriff auf die Daten vorhergehender Steuerperioden irrtümlich nicht alle Konten im Wertschriftenverzeichnis angegeben. Namentlich sei ein Konto mit einem Saldo von CHF 35'953.00 nicht deklariert worden. Zudem sei im Jahr 2020 ihr Sohn verstorben. Deshalb seien sie nicht in der Lage gewesen, den neuen Steuerberater korrekt zu instruieren. Schliesslich hätten sie im Jahr 2021 von ihrem Sohn eine Erbschaft von CHF 17'000.00 erhalten.