___ GmbH) zu delegieren (vgl. VGE vom 14. Februar 2019 [WBE.2018.271]). Dem Rekurrenten, welcher gemäss eigenen Angaben "über mehrere eidgenössische sowie Hochschulabschlüsse" verfügt (vgl. Replik), musste bewusst sein, dass eine Steuerveranlagung grundsätzlich innert der gesetzlich vorgeschriebenen Frist angefochten werden muss, wenn er damit inhaltlich (ganz oder teilweise) nicht einverstanden ist. Aufgrund der beim Rekurrenten im fraglichen Zeitraum vorhanden gewesenen Energie für "maximal zwei Stunden täglicher Aktivität" (vgl. -6-