5. Den Einspracheentscheid vom 5. September 2023 (Zustellung am 14. September 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 2. Oktober 2023 (Postaufgabe am 5. Oktober 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er beantragt, es sei die "ursprüngliche Steuereinschätzung anzupassen und den effektiven Steuerbetrag zu berücksichtigen." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ hat eine Replik erstattet. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: