3. Mit Schreiben vom 4. April 2023 teilte die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ A._____ mit, dass die Einsprache verspätet sei und forderte ihn auf, einen allfälligen Hinderungsgrund innert 20 Tagen schriftlich nachzuweisen, ansonsten auf die Einsprache nicht eingetreten werden könne. A._____ nahm dazu mit Schreiben vom 21. April 2022 (recte: 2023) Stellung. 4. Mit Entscheid vom 5. September 2023 trat die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und eines fehlenden Hinderungsgrundes nicht ein.