1. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 wegen Nichtabgabe der Steuererklärung nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 66'000.00 veranlagt. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 30. März 2022 (recte: 2023) Einsprache und beantragte, er sei gemäss der eingereichten Steuererklärung 2021 zu veranlagen.