1. Der Einspracheentscheid vom 4. September 2023 wird aufgehoben und die Angelegenheit an die Steuerkommission Q._____ zur materiellen Beurteilung der Einsprache vom 5. Mai 2023 zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. Zustellung an: den Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung