Bei der Mahnung habe ich keinen Verfahrensmangel erkannt, da es mir nicht bewusst war, dass die Mahnung nicht die provisorische Steuerrechnung betrifft, da die Gemeinde Q._____ auch provisorischer Mahnungen mahnt und betreibt." 8. 8.1. Der Rekurrent führt in der an das Obergericht des Kantons R._____ gerichteten (undatierten) Beschwerde betreffend "Gemeindesteuern 2020" (Postaufgabe am 6. Mai 2023) das Folgende aus: "Die definitive Steuerveranlagung 2020 der Gemeinde Q._____ habe ich erst als Kopie in diesem Verfahren gesehen. Sie wurde mir nie rechtsgültig zugestellt."