"Im Schreiben des Einsprechers vom 4. Mai 2023 an das Obergericht des Kantons R._____ teilt der Einsprecher mit, dass er für die Steuerperiode 2020 eine provisorische Rechnung, eine Zahlungserinnerung, eine Mahnung und ein 'Erpressungsschreiben' betreffend des Zahlungsbefehls in seinen Akten hat. -7- Mit vorerwähntem Schreiben vom 15. Mai 2023 wurde dem Einsprecher mitgeteilt, dass er sicherlich nach der erhaltenen Mahnung, einen festgestellten Verfahrensmangel hätte anzeigen müssen. Da zu diesem Zeitpunkt kein entsprechender Verfahrensmangel angezeigt wurde, ist die Einsprachefrist bereits abgelaufen."