5. Mit Entscheid vom 4. September 2023 ist die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und Fehlen eines erheblichen Hinderungsgrundes nicht eingetreten. 6. Den Einspracheentscheid vom 4. September 2023 (Zustellung am 7. September 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 6. Oktober 2023 -3- (Postaufgabe am 5. Oktober 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: