3.2. Die definitive Steuerveranlagung 2021 trägt das Versanddatum 20. Dezember 2022. Da sie mit normaler Post versandt wurde, ist der genaue Zustellzeitpunkt nicht bekannt. Es ist jedoch unbestritten, dass die Einsprache der Vertreterin von A._____ vom 21. Februar 2023 (Postaufgabe gleichentags) nicht innerhalb der 30-tägigen Einsprachefrist, d.h. verspätet erfolgt ist.