3. Mit Schreiben vom 11. Mai 2023 teilte die Leiterin des Bereichs Steuern der R._____ der Vertreterin von A._____ mit, dass die Einsprache verspätet sei und forderte sie auf, bis zum 19. Mai 2023 einen allfälligen Hinderungsgrund mitzuteilen, ansonsten auf die Einsprache nicht mehr eingetreten werden könne. Mit Schreiben vom 26. Mai 2023 nahm A._____ dazu Stellung. 4. Mit Entscheid vom 21. August 2023 ist die Steuerkommission R._____ auf die Einsprache infolge Verspätung und eines fehlenden Hinderungsgrundes nicht eingetreten.