1. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 wurde A._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 24'800.00 veranlagt. Der Veranlagung liegt der Tarif A zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Dezember 2022 erhob die Vertreterin von A._____ mit Schreiben vom 21. Februar 2023 Einsprache und beantragte, es sei der Tarif B anzuwenden.