4.5. Die Rekurrentin wurde mit der letzten Mahnung zur Einreichung von zusätzlichen Unterlagen über die Folgen der Nichtabgabe der Unterlagen informiert (Schreiben vom 21. März 2023). Das Steueramt Q._____ hat das Mahnverfahren korrekt durchgeführt. Die Rekurrentin hat aber die einverlangten Unterlagen innert der eingeräumten letzten Frist nicht eingereicht. Damit hat sie ihre Verfahrenspflichten verletzt, was einen Untersuchungsnotstand zur Folge hatte. Die Steuerkommission Q._____ setzte somit das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu Recht nach Ermessen fest.