3.2. Mit Verfügung vom 24. Juli 2023 wurde die Rekurrentin von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2020 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 109'400.00 veranlagt. Die Einkünfte aus selbstständiger Haupt- -4- erwerbstätigkeit wurden mangels zuverlässiger Unterlagen nach Ermessen auf CHF 94'000.00 festgesetzt (vgl. Details zur Steuerveranlagung 2020 sowie Abweichungsbegründung 2020).