"Die eingeschätzten Einnahmen widersprechen der Tatsache, dass einerseits das Jahr 2020 das erste Jahr ihrer Selbstständigkeit gewesen sei und andererseits die Corona-Pandemie die Schülerakquisition massiv erschwert bis verunmöglicht habe." 3. Mit Entscheid vom 6. September 2023 trat die Steuerkommission Q._____ auf die Einsprache nicht ein. 4. Den Einspracheentscheid vom 6. September 2023 (Zustellung am 8. September 2023) hat A._____ mit rechtzeitigem (undatiertem) Rekurs (Postaufgabe am 2. Oktober 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragt,