6.2., mit zahlreichen Hinweise). Vorliegend sind keine zu beachtenden steuerlichen Korrekturvorschriften ersichtlich. Insofern ist die Photovoltaikanlage als bewegliches Geschäftsvermögen mit einem Buchwert von CHF 419'000.00 zu berücksichtigen. 7.6. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als begründet und ist gutzuheissen. Das steuerbare Vermögen reduziert sich von CHF 1'652'880.00 um CHF 197'875.00 (CHF 616'875.00 [Vermögenssteuerwert gemäss Schätzung KStA GS] - CHF 419'000.00 [Buchwert]) auf CHF 1'455'005.00, gerundet 1'455'000.00.