weltschonende Technologien wie Photovoltaikanlagen der Schweizerischen Steuerkonferenz (Analysepapier SSK), welches die Erwägungen des Bundesgerichtsurteiles vom 16. September 2019 berücksichtigt. Demnach wird zwischen Indachanlagen und Aufdachanlagen unterschieden. Bei Indachanlagen handelt es sich um Anlagen, welche fest mit einem Gebäude verbunden sind. Da sie nicht abgebaut werden können, ohne dass das Gebäude danach ergänzt werden muss, stellen sie grundsätzlich Gebäudebestandteile dar. Indachanlagen sind gemäss dem Analysepapier SSK und der neuen Praxis in der Grundstückschätzung zu berücksichtigen.