6.2.3. Bis zum 31. Dezember 2020 verfolgte das KStA GS als zuständige Schätzungsbehörde die Praxis, dass für die Bestimmung des Vermögenssteuerwertes einer Photovoltaikanlagen auf deren Leistung abgestellt wurde. Per 1. Januar 2021 erfolgte eine Praxisänderung betreffend die Vermögensbesteuerung von Photovoltaikanlagen. Die neue Praxis stützt sich auf das Analysepapier zur steuerrechtlichen Qualifikation von Investitionen in um- - 12 -