5.3. Der Rekurs erweist sich in diesem Punkt als begründet und ist gutzuheissen. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen reduziert sich von CHF 154'432.00 um CHF 1'470.00 auf CHF 152'962.00, gerundet CHF 152'900.00. 5.4. Nicht zu beurteilen ist an dieser Stelle, ob die Schuldzinsen von den Eltern des Rekurrenten in ihrer Steuererklärung korrekt deklariert und von der Vorinstanz korrekt erfasst wurden.