Obwohl das KStA beinahe jedes Jahr die Buchhaltung mit dem Einverlangen der Kontendetails detailliert überprüft habe, habe es bis zur Steuerperiode 2017 (recte: 2018) nie eine Beanstandung gegeben. Dies weise auf ein widersprüchliches Verhalten der Steuerbehörden hin. 4. Die Rekurrenten beantragen mit Rekurs, das steuerbare Einkommen auf CHF 157'015.00 festzulegen. Damit beantragen die Rekurrenten eine Höherveranlagung gegenüber dem im Einspracheentscheid festgesetzten -9-