3.4.3. Die Rekurrenten halten in ihrer Replik an den im Einspracheverfahren und im Rekurs gemachten Ausführungen fest. Betreffend der Aufrechnung der Schuldzinsen machen die Rekurrenten ergänzend geltend, dass sich der Mietzins von CHF 5'914.00 auch in der Ertragswertschätzung des Schweizerischen Bauernverbandes von 2003, welche anlässlich der Hofübergabe erstellt worden sei, finde. Nach der Meinung der Vertragsparteien entspreche der Darlehenszins dem Mietwert inklusiv den Nebenkosten. Der Hofübergabebericht sowie die zugrundliegende Ertragswertschätzung würden diesen Sachverhalt untermauern.