Wertverluste mittels Abschreibungen zu berücksichtigen seien. Die erfolgswirksamen Abschreibungen auf der Solaranlage sowie der Buchwert der Solaranlage per 31. Dezember 2018 sei vom KStA anerkannt worden. Der Buchwert entspreche somit dem Einkommenssteuerwert. Es sei daher anstelle des Vermögenssteuerwertes von CHF 616'875.00 der Einkommenssteuerwert von CHF 419'000.00 zu berücksichtigen.