Die Rekurrenten hätten als Hofübernehmer das Darlehen von CHF 185'000.00 unter der Bedingung, die Wohnung inklusive Nebenkosten als Gegenleistung zu den Schuldzinsen zur Verfügung zu stellen, erhalten. Ob und wie die Eltern des Rekurrenten den Zins von CHF 7'384.00 deklariert hätten, spiele bei den Rekurrenten keine Rolle, da es sich bei den Eltern des Rekurrenten um ein eigenes Steuersubjekt handle.