Die Buchungen in der Erfolgsrechnung 2019 (recte: 2018) seien gemäss Kaufvertrag bzw. Hofübergabebericht erfolgt. Das Darlehen werde über die Jahre nicht amortisiert und müsse vollständig zurückbezahlt werden. Der Wert des Wohnrechtes sei somit völlig losgelöst von einer allfälligen Lebenserwartung der Eltern festgesetzt worden. Weiter wird festgehalten, dass das Wohnrechtsdarlehen weder amortisiert noch sonst wie verbraucht werde, weshalb für eine Aufrechnung der Wohnrechtsschuldzinsen absolut kein Platz bestehe. Handelsrechtlich seien sämtliche Buchung zu erfassen. Eine Verrechnung ohne Buchung sei nicht zulässig.