3. 3.1. Im Veranlagungsverfahren wurde die Photovoltaikanlage gestützt auf die rechtskräftige Verfügung des KStA GS vom 9. November 2017 (Grundstückschätzung) mit einem Steuerwert von CHF 616'875.00 erfasst. 3.2. Die Vorinstanz forderte die Rekurrenten im Veranlagungsverfahren mit Schreiben vom 2. April 2020 auf, unter anderem die "Belege Schuldzinsen gem. Konto 6002" einzureichen. Die Rekurrenten reichten daraufhin unter anderem für den Nachweis der Schuldzinsen an die Eltern des Rekurrenten einen Auszug aus deren Steuererklärung 2018 ein. Den Rekurrenten wurde im Veranlagungsverfahren Schuldzinsen von CHF 7'384.00 aufgerechnet.