2. 2.1. Der Rekurrent führte im Jahr 2018 als selbständig Erwerbender einen Landwirtschaftsbetrieb. Er generierte auch Einnahmen aus dem Verkauf von mit einer Photovoltaikanlage erzeugtem (ohne Eigennutzung) Strom. 2.2. Das KStA GS setzte den Vermögenssteuerwert der Photovoltaikanlage mit Verfügung vom 9. November 2017 auf CHF 616'875.00 fest. Dabei wurde von einer "Installierten Leistung kWp 411.25" und einem Wertansatz pro kWp von CHF 1'500.00 ausgegangen (vgl. Formular "Bewertung von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren" vom 9. September 2017). Die Verfügung vom 9. November 2017 ist in Rechtskraft erwachsen.