7. Den Einspracheentscheid vom 20. Juni 2023 (Zustellung am 1. September 2023) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 29. September 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie beantragen: -3- "(…) Das steuerbare Einkommen bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2018 ist mit CHF 157'015.00 und das steuerbare Vermögen mit CHF 1'455'005.00 festzulegen. (…)." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 8. Das Gemeindesteueramt Q._____ (GStA Q._____) und das KStA beantragen die Abweisung des Rekurses.