4.7. Zusammenfassend hat die Steuerkommission Q._____ zu Recht eine teilweise Ermessensveranlagung vorgenommen. Der Nachweis der Unrichtigkeit der Ermessensveranlagung ist dem Rekurrenten misslungen. Die Steuerkommission Q._____ hat die ermessensweise Berechnung der Einkünfte pflichtgemäss vorgenommen. Die im Rekursverfahren erstmals - 14 - eingereichten Unterlagen können aufgrund des Beweismittelausschlusses nicht berücksichtigt werden. Damit ist der Rekurs in diesem Punkt abzuweisen.