nicht ordnungsgemässe Buchführung" aufgerechnet wurde. In der Abweichungsbegründung 2020 wurde zur Aufrechnung von CHF 5'579.00 nichts ausgeführt. Jedoch ist von einer ermessensweisen Aufrechnung auszugehen. Es ist dementsprechend zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine (teilweise) Ermessensveranlagung erfüllt waren.