2.4.3. Weiter kann dem Kontoauszug pro 2020 auch entnommen werden, dass Zahlungen von CHF 6'700.00 an C._____ geflossen sind. Im Zeitpunkt des Zahlungsflusses lebte das Ehepaar bereits seit einem Jahr getrennt, weshalb davon auszugehen ist, dass es sich hierbei um Unterhaltszahlungen handelte.