2.3.2. In der Steuererklärung 2020 deklarierte der Rekurrent als Unterhaltsbeiträge an Ehegatten CHF 25'000.00 (Ziff. 12.1) und als Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder CHF 1'999.00 (Ziff. 12.2). Aus der Trennungsvereinbarung ergeben sich jedoch vom Rekurrenten zu leistende (monatliche) Unterhaltsbeiträge für die getrenntlebende Ehefrau von CHF 1'000.00 und für die drei Kinder von CHF 300.00 zzgl. Kinderzulagen, wobei unklar ist, ob für alle drei Kinder zusammen CHF 300.00 oder pro Kind CHF 300.00 an Unterhaltsbeiträgen zu leisten waren. So oder anders steht die Deklara- -7-