Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziffer IV & V und der Betrag des zur Reduktion bzw. Erhöhung berechtigten Netto-Erwerbseinkommens gemäss Ziffer 5.a basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik, Stand September 2016 von 97.5 Punkten (Basis Dezember 2010 = 100 Punkte). Sie sind jeweils auf den 1. Januar jedes Jahres, erstmals auf den 1. Januar 2018, dem Stand des Indexes per Ende November des Vorjahres anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: 𝑎𝑙𝑡𝑒𝑟 𝑈𝑛𝑡𝑒𝑟ℎ𝑎𝑙𝑡𝑠𝑏𝑒𝑖𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑥 𝑛𝑒𝑢𝑒𝑟 𝐼𝑛𝑑𝑒𝑥