2. Gegen die Verfügung vom 20. April 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 5. Mai 2023 Einsprache. Er beantragte sinngemäss, die Unterhaltsbeiträge an die Ehegattin von CHF 25'000.00 seien zum Abzug zuzulassen und das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sei gemäss Selbstdeklaration in der Steuererklärung 2020 ohne Aufrechnung der Corona-Erwerbs- entschädigung zu übernehmen. 3. Mit Entscheid vom 16. August 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.