1. Mit Verfügung vom 20. April 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 79'300.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurden die deklarierten Unterhaltsbeiträge an die Ehegattin von CHF 25'000.00 sowie die Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder von CHF 1'999.00 nicht gewährt und das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nach Ermessen auf CHF 60'000.00 festgesetzt.