Weiter ist festzustellen, dass der Rekurrent im Veranlagungs- und Rekursverfahren verschiedene Versionen des Darlehensvertrages mit E._____ eingereicht hat. Gemäss der im Veranlagungsverfahren eingereichten Version hätte die Überweisung des Darlehens gemäss Anhang zum Darlehensvertrag auf ein Privatkonto des Rekurrenten (€ 10'000.00) sowie auf ein Konto der ausländischen Gesellschaft K._____ (€ 50'000.00) erfolgen müssen. Der im Rekursverfahren eingereichte Darlehensvertrag - 11 -