7.3. Hinzu kommt. Dass Abschreibungen nur im Geschäftsvermögen möglich sind. Private Kapitalverluste sind steuerlich irrelevant. Unzutreffend ist in diesem Zusammenhang entgegen den Behauptungen des Rekurrenten, dass er selbst keine Darlehensbeträge erhalten haben will. Diese Behauptungen sind durch die Darlehensverträge vom tt. Juni 2017 (Variante I) und vom tt. Juli 2017, gemäss denen der Rekurrent € 10'000.00 überwiesen bzw. € 40'000.00 bar erhalten hat, widerlegt. Das spricht für eine private Darlehensgewährung.