Die avisierte Projektfinanzierung sei nach langem hin und her nicht zustande gekommen. Damit sei das mit der EU L._____ vereinbarte Darlehen zur Rückzahlung fällig geworden. Bis heute sei G._____ dem Rekurrenten die Rückzahlung schuldig. Rückzahlungsaufforderungen seien erfolglos geblieben. Aus dem Dienstleistungsertrag der EU L._____ habe er im Jahr 2020 das Darlehen an E._____ teilweise zurückzahlen können. Gleichzeitig habe er im selben Umfang die Darlehensforderung gegenüber G._____ abgeschrieben. Dies sei buchhalterisch und steuerrechtlich legitim. Inhalt der Darlehensverträge sei die Finanzierung des Software-Projektes gewesen.